23. Unterabsatz 169.1.1 von Artikel 169 definiert, dass die steuerliche Sozialleistung 50 Prozent des pro Monat berechneten Betrags des Existenzminimums für eine arbeitsfähige Person beträgt. ~ In der Werchowna Rada wurde ein Gesetzesentwurf registriert wobei die Höhe der Grundsozialhilfe nicht an das Existenzminimum gekoppelt wird. Mehr als 180 verschiedene Arten von Zahlungen sind an das Existenzminimum gekoppelt. 394. 0,5 des Existenzminimums für arbeitsfähige Personen. 1240,50 UAH natürliche Person 0,2 des Existenzminimums für arbeitsfähige Personen. 496,20 UAH 4-1 Anträge auf Erlass eines Gerichtsbeschlusses5. Für die Einreichung eines Antrags bei Gericht durch eine Einzelperson in Fällen eines SEPARAT-Verfahrens beträgt der Gerichtsgebührensatz 0,2 des Existenzminimums für arbeitsfähige Personen. UAH 496,20 0,2 x 2481 Griwna.








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