Wildes Ackerland 2024




17. April 2024. Unternehmen, die Flächen mit Getreide in einer breiten Reihe zur Anrechnung anlegen, 5, dürfen genau diese Fläche auch als Biodiversitätsförderflächen anlegen. 3,5, gutgeschrieben für Sonderkulturen auf dem Hof. Alle anderen Betriebe können weiterhin Getreide in großem Umfang produzieren, Stand 15.04.2023. BFF auf den Ackerflächen ist für alle Pflicht. Landwirte müssen entscheiden, welche BFF-Elemente sie in Zukunft umsetzen wollen. Der Aufwand für die Pflege und Bewirtschaftung der Flächen ist sehr unterschiedlich.7. Dez. 2023. Mit der Veröffentlichung der Dritten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungsverordnung sind die hierfür relevanten Änderungen der Koregulierungen im Rahmen der Direktzahlungen in Kraft getreten.8. April 2024. Während die landwirtschaftlichen Anträge bereits eingereicht werden konnten, hat der Bundesrat nun über die endgültigen Regeln zur Stilllegung entschieden. Dies gilt nun auch für Zwischenfrüchte.4. Dez. 2023. Erstmals gilt die Stillegung von Ackerflächen aus der GAP. Dies müssen Landwirte nun bei der Planung berücksichtigen.





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